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Verlauf 10 Jahre: Restschuld & Netto-CF (aktuelles Objekt)

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Mieteinnahmen p.a. je Objekt

Cashflow vor Steuer p.a. je Objekt

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Steuer & Förderung – Alles auf einen Blick

Abschreibungen, Fördermittel, Steuertricks & Sanierungsprogramme – vollständig & aktuell.

AfA

Degressive Abschreibung – 5 % (WaChaG)

Seit 2024 für Neubauten: 5 % degressiv auf den Gebäudewert. Bauantrag 01.10.2023 – 30.09.2029.

Voraussetzungen:

  • Neubau oder neuer Wohnraum
  • Bauantrag zwischen 01.10.2023 und 30.09.2029
  • Vermietete Nutzung (keine Selbstnutzung)

Vorteile:

  • Sehr hoher Abschreibungshebel in den ersten Jahren
  • Steuerlast massiv reduziert
  • KfW-Standard spielt keine Rolle
AfA

Lineare Abschreibung – 2–3 %

Die Standard-AfA für alle vermieteten Wohnimmobilien.

Ab 2023:3 % (33 Jahre)
1925–2022:2 % (50 Jahre)
Vor 1925:2,5 % (40 Jahre)

Kann nach degressiver AfA freiwillig gewählt werden.

QNG

Sonder-AfA – 5 % × 4 Jahre (KfW-40-QNG)

Die wichtigste steuerliche Förderung für Neubauten – nur mit QNG-Siegel.

Voraussetzungen (vereinfacht):

  • KfW-40-QNG-Siegel
  • Baukosten unter gesetzlicher Obergrenze je m²
  • Bemessungsgrundlage nur bis zum gesetzl. Deckel (z. B. 4.000 €/m²)
  • Vermietete Nutzung
  • Inanspruchnahme in den ersten Jahren nach Fertigstellung

Vorteil: Bis zu 20 % Sonderabschreibung zusätzlich zur regulären AfA.

§35c

Energetische Sanierung – Steuerbonus 20 % (§35c)

Für selbst genutzte Immobilien: energetische Maßnahmen steuerlich gefördert.

  • Dämmung, Fenster, Türen
  • Heizung, Lüftung, Dächer
  • Teilweise PV & weitere Maßnahmen

Steuervorteil: typ. bis zu 20 % der Kosten über mehrere Jahre, mit Höchstbetrag pro Objekt (abhängig von Gesetzesstand).

Sanierung

Altbau: Erhaltungsaufwand – sofort absetzbar

Alles, was den Zustand erhält, ist oft sofort als Werbungskosten abziehbar.

Sofort absetzbar (typisch):

  • Malerarbeiten, Böden, Standard-Bäder/Fenster
  • Schadenbeseitigung, laufende Instandhaltung
  • Heizungstausch ohne Luxus-Upgrade

Herstellungskosten (nur über AfA): Anbau, Dachausbau, Luxusmodernisierung etc.

Steuern

Werbungskosten – alles, was du absetzen kannst

Alle Ausgaben rund um Vermietung sind steuerlich nutzbar – richtig eingeordnet.

  • Zinsen, Verwaltung, Versicherungen
  • Hausgeld (nicht umlagefähig), Reparaturen
  • Fahrtkosten, Notar, Makler, Gutachter
  • Einrichtung (z. B. Küche, Möbel) über AfA

Wirkt direkt gegen Einkommensteuer, Soli & Kirchensteuer.

KfW

Förderprogramme (KfW, BEG, Länder)

Zinsgünstige Darlehen & Zuschüsse für Neubau und Sanierung.

  • KfW-Effizienzhaus-Programme (z. B. EH 40, EH 40-QNG)
  • BEG EM – Einzelmaßnahmen (Dämmung, Heizung, Hülle)
  • Länderprogramme (z. B. L-Bank BW, ISB, WIBank, Investitionsbanken)
  • Kommunale Zuschüsse (Stadt/Gemeinde)
FAQ

FAQ – AfA, Förderung & Eigennutzung

Die wichtigsten Abgrenzungen auf einen Blick.

  • AfA bei Eigennutzung? Grundsätzlich nein – dafür ggf. §35c (energetischer Steuerbonus).
  • Spielt KfW-55 noch eine Rolle? Eher fördertechnisch – steuerlich entscheidend sind AfA-Regeln & QNG.
  • Gilt Sonder-AfA bei Selbstnutzung? Nein, sie ist für Mietwohnungsneubau gedacht.
  • Wer prüft die Details? Immer Steuerberatung / Fachanwalt – Ymoo liefert dir die Struktur & Szenarien.

Objektdaten erfassen

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Kauf & Kosten

Grundlage für Investitionssumme und AfA-Bemessung.

Laufende Kosten & Verwaltung

Nicht umlagefähige Kosten und sonstige Werbungskosten.

Wertsteigerung (Annahme)

Annahmen zur jährlichen Wertentwicklung der Immobilie. Diese Werte fließen in die 10-Jahres-Prognose und den potenziellen Verkaufsgewinn ein.

Objektqualität (Skala 1–10)

Subjektive Einschätzung – 10 = top, 1 = sehr schlecht. Fließt in den Immo-Score ein.

Finanzierung – Bankdarlehen

Eckdaten der klassischen Bankfinanzierung (ohne Förderdarlehen) und Mieteinnahmen.


Mieteinnahmen

AfA-Modell

Wähle hier ein AfA-Modell. Für Spezialfälle kannst du „Individuell (Phasen)“ nutzen.

Phase 1 (nur bei „Individuell“)

Phase 2 (nur bei „Individuell“)

Steuer

Für Berechnung deines Steuervorteils.

Förderdarlehen KfW (optional)

Separates KfW-Darlehen mit eigenen Konditionen.

Förderdarlehen L-Bank (optional)

Landesbank-Konditionen separat erfassen.

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